Regierung: Transparenz bei Bankenvertrag
Keine Transparenzmängel bei den Verhandlungen zum europäischen Bankenabwicklungsfonds
Europäische Union harmonisierte die nationalen Rechtsvorschriften zur Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen
(15.10.14) - Die Bundesregierung kann keine Transparenzmängel bei den Verhandlungen zum europäischen Bankenabwicklungsfonds erkennen. Sie weist in ihrer als Unterrichtung (18/2627) vorgelegten Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (18/2576) zurück. Sie habe den Deutschen Bundestag und den Bundesrat unterrichtet, schreibt die Regierung in ihrer Gegenäußerung, die sich auch mit den anderen Punkten der Stellungnahme des Bundesrats befasst.
Hintergrund
Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Rechtsakten erlassen, die für die Verwirklichung des Binnenmarkts im Bereich der Finanzdienstleistungen und für die Gewährleistung der Finanzstabilität im Euro-Währungsgebiet und in der Union insgesamt, sowie für die Entwicklung in Richtung auf eine vertiefte Wirtschaftsund Währungsunion von grundlegender Bedeutung sind.
Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus geschaffen, mit dem der Europäischen Zentralbank (EZB) besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute übertragen werden.
Mit der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (BRRD-Richtlinie) harmonisiert die Europäische Union die nationalen Rechtsvorschriften zur Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen, einschließlich der Schaffung nationaler Abwicklungsfinanzierungsmechanismen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.