Nutzung freier Software


"Verhinderung von digitalen Monopolen durch verstärkte Nutzung freier Software"
Nutzung freier Software verhindere die Abhängigkeit von Herstellern



"Verhinderung von digitalen Monopolen durch verstärkte Nutzung freier Software" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7130). Wie die Fraktion darin ausführt, definiert sich freie Software "durch vier Merkmale: Erstens, die Freiheit, ein Programm für jeden Zweck auszuführen, ohne zeitliche, geografische oder anwendungsbasierte Einschränkungen durch die Herstellerin/den Hersteller zu unterliegen; zweitens, die Freiheit, ein Programm an die jeweiligen Bedürfnisse der Nutzerin/des Nutzers anpassen zu können und dafür Zugriff auf den Quellcode zu haben; drittens, die Freiheit, Kopien des Programms kostenfrei oder gegen Entgelt an Dritte weitergeben zu können, und viertens die Freiheit, ein Programm zu verändern und es kostenfrei oder gegen Entgelt Dritten zur Verfügung zu stellen".

Die Nutzung freier Software verhindere die Abhängigkeit von Herstellern durch die Möglichkeit, die Anwendungen auch durch konkurrierende Firmen warten und weiterentwickeln zu lassen, heißt es in der Vorlage weiter. Damit fördere die Nutzung freier Software den Wettbewerb im IT-Sektor, erhöhe die Chancen kleiner und mittlerer Firmen und führe für die öffentliche Hand zu sinkenden Preisen für IT-Dienstleistungen.

Wissen wollen die Abgeordneten, ob bei Ausschreibungen der Bundesbehörden für Software-Dienstleistungen eine freie Nachnutzung im Sinne von freier Software vorgeschrieben wird. Auch fragen sie unter anderem, welche Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Erstellung, Verbreitung und Nutzung von Software unter freier Lizenz die Bundesregierung fördert. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.01.19
Newsletterlauf: 18.03.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen