Versendung von stillen SMS
Einsätze von sogenannten stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen sowie Software zur Bildersuche im ersten Halbjahr 2016
Hintergrund ist die zunehmende Überwachung und Analyse digitaler Verkehre, die das Vertrauen in die Freiheit des Internets und der Telekommunikation untergraben
Die Versendung sogenannter stiller SMS an Mobiltelefone etwa zum Erforschen des Standortes ihrer Besitzer ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/9366) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9258). Danach hat das Bundesamt für Verfassungsschutz in der ersten Hälfte des laufenden Jahres 71.555 "stille SMS" versandt, während auf das Bundeskriminalamt in diesem Zeitraum 46.679 "stille SMS" entfielen und auf die Bundespolizei 92.027.
Vorbemerkung der Fragesteller
Halbjährlich fragen die Abgeordneten der Fraktion Die Linke. beim Bundesministerium des Innern, beim Bundesministerium der Finanzen und beim Bundeskanzleramt nach den Zahlen von Einsätzen digitaler Fahndungsmethoden. Hintergrund ist die zunehmende Überwachung und Analyse digitaler Verkehre, die das Vertrauen in die Freiheit des Internets und der Telekommunikation untergraben.
Aus Antworten aus früheren Anfragen geht hervor, dass dies vor allem den polizeilichen Bereich betrifft: Der Einsatz "stiller SMS", sogenannter "WLAN-Catcher" und "IMSI-Catcher" nimmt zu, die Ausgaben für Analysesoftware steigen ebenfalls (Bundestagsdrucksachen 18/4130, 18/2257, 18/5645, 18/7285).
Aus Sicht der Fragesteller sind diese Maßnahmen mitunter gar nicht erlaubt, etwa der Einsatz "stiller SMS". Denn Polizei und Geheimdienste dürfen nur passiv die Kommunikation von Telefonen abhören, die "stillen SMS" werden aber von den Behörden erst erzeugt. Während die Bundesregierung zwar Angaben zum Bundeskriminalamt und zur Bundespolizei macht, bleiben Zahlen für den Zoll eingestuft. Hinsichtlich des Bundesnachrichtendienstes unterbleibt jede Mitteilung.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 30.08.16
Home & Newsletterlauf: 22.09.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.