Vorgaben für die Arzneimittelwerbung


Werbung für Kinderarzneimittel: Einzelne Hersteller von frei verkäuflichen Arzneimitteln und Medizinprodukten sprechen in ihren Werbekampagnen gezielt Eltern an
Werbung für Kinderarzneimittel und -medizinprodukte unterliegt in Deutschland denselben Vorgaben, die auch für entsprechende Produkte für Erwachsene gelten



In Deutschland und Europa ist die Werbung für Arzneimittel an Auflagen gebunden. Auf nationaler Ebene gelten die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), auf europäischer Ebene einschlägige EU-Richtlinien, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1416) auf eine Kleine Anfrage (19/1135) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt.

Die Vorschriften gelten auch für Kinderarzneimittel. Das HWG enthält den Angaben zufolge eine Aufzählung von unzulässiger Publikumswerbung für Arzneimittel. Demnach ist etwa irreführende Werbung unzulässig, die insbesondere dann vorliege, wenn fälschlich der Eindruck erweckt werde, dass bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen einträten.

Vorbemerkung der Fragesteller
Werbung für Kinderarzneimittel und -medizinprodukte unterliegt in Deutschland denselben Vorgaben, die auch für entsprechende Produkte für Erwachsene gelten. Lediglich die Werbung, die sich direkt an Kinder unter 14 Jahren richtet, ist nach § 11 Satz 1 Nummer 12 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) untersagt und bußgeldbewehrt. Einzelne Hersteller von frei verkäuflichen Arzneimitteln und Medizinprodukten sprechen in ihren Werbekampagnen gezielt Eltern an und werben für die Verabreichung ihrer Produkte an Kinder auch bei banaleren Beschwerden oder Erkrankungen. Auch Jugendliche ab 14 Jahren, die nicht mehr unter das Verbot des § 11 Satz 1 Nummer 12 HWG fallen, sind Ziel solcher Kampagnen. Gegen einige der in diesen Arzneimitteln enthaltenen Wirkstoffe gibt es allerdings aufgrund des Nebenwirkungsprofils erhebliche Bedenken oder der Nutzen der Produkte ist umstritten.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 04.04.18
Newsletterlauf: 23.05.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen