Länderrisiken werden beobachtet
Stressszenarien bei Finanzinstituten zur Entwicklung Italiens
Sind der Bundesregierung bzw. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Vorgänge bekannt, in denen sich Finanzinstitute (Banken, Versicherungen etc.) mit der weiteren Entwicklung Italiens insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Zuspitzung des Streits über das Defizitverfahren auseinandersetzen?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beobachtet länderspezifische Entwicklungen und berücksichtigt diese abhängig von ihrer Relevanz auch in ihrer laufenden Aufsicht. Etwaigen Risiken begegne die BaFin durch aufsichtliche Maßnahmen, über welche im Einzelfall entschieden werde, heißt es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/11553) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11139), die sich nach Stressszenarien bei Finanzinstituten angesichts der Entwicklung Italiens erkundigt hatte.
In der Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass die EU-Kommission am 3. Juli 2019 entschieden habe, keine weiteren Schritte zur Eröffnung eines Defizitverfahrens gegen Italien vorzuschlagen. Zur Frage nach möglichen Auswirkungen durch eine Abwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar merkt die Regierung an, dass mögliche Fremdwährungsrisiken zu den Marktrisiken zählen würden.
eingetragen: 17.07.19
Newsletterlauf: 01.10.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.