Angleichung der Arzthonorare


Arbeit an Konzept zur Angleichung der vertragsärztlichen Honorare läuft
Konzept zur schrittweisen Konvergenz der Vergütungen

(31.05.11) - Die Gestaltungskompetenz zur Angleichung der vertragsärztlichen Honorare liegt nach Darstellung der Bundesregierung beim Bewertungsausschuss der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). "Die Ergebnisse sind abzuwarten und schließlich von der Bundesregierung zu bewerten", schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/5723) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5608).

Ob eine Angleichung der Arzthonorare zu Mehrausgaben bei den Kassen führt, könne die Regierung erst dann beurteilen, wenn das Konzept des Bewertungsausschusses vorliegt.

Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hätten in ihrer Funktion als Trägerorganisation des Bewertungsausschusses das Bundesgesundheitsministerium darüber informiert, dass “trotz intensivster Bemühungen ein Zeitrahmen bis zum 20. Juli 2011 notwendig sei", um ein Konzept zur schrittweisen Konvergenz der Vergütungen vorzulegen, heißt es in der Antwort weiter. Gesetzliche Aufgabe des Bewertungsausschusses ist es, ein Gebührenverzeichnis zu erstellen, nach dem die Vertragsärzte Leistungen bei den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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