Angleichung der Arzthonorare
Arbeit an Konzept zur Angleichung der vertragsärztlichen Honorare läuft
Konzept zur schrittweisen Konvergenz der Vergütungen
(31.05.11) - Die Gestaltungskompetenz zur Angleichung der vertragsärztlichen Honorare liegt nach Darstellung der Bundesregierung beim Bewertungsausschuss der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). "Die Ergebnisse sind abzuwarten und schließlich von der Bundesregierung zu bewerten", schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/5723) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5608).
Ob eine Angleichung der Arzthonorare zu Mehrausgaben bei den Kassen führt, könne die Regierung erst dann beurteilen, wenn das Konzept des Bewertungsausschusses vorliegt.
Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hätten in ihrer Funktion als Trägerorganisation des Bewertungsausschusses das Bundesgesundheitsministerium darüber informiert, dass “trotz intensivster Bemühungen ein Zeitrahmen bis zum 20. Juli 2011 notwendig sei", um ein Konzept zur schrittweisen Konvergenz der Vergütungen vorzulegen, heißt es in der Antwort weiter. Gesetzliche Aufgabe des Bewertungsausschusses ist es, ein Gebührenverzeichnis zu erstellen, nach dem die Vertragsärzte Leistungen bei den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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