Angleichung der Arzthonorare
Arbeit an Konzept zur Angleichung der vertragsärztlichen Honorare läuft
Konzept zur schrittweisen Konvergenz der Vergütungen
(31.05.11) - Die Gestaltungskompetenz zur Angleichung der vertragsärztlichen Honorare liegt nach Darstellung der Bundesregierung beim Bewertungsausschuss der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). "Die Ergebnisse sind abzuwarten und schließlich von der Bundesregierung zu bewerten", schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/5723) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5608).
Ob eine Angleichung der Arzthonorare zu Mehrausgaben bei den Kassen führt, könne die Regierung erst dann beurteilen, wenn das Konzept des Bewertungsausschusses vorliegt.
Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hätten in ihrer Funktion als Trägerorganisation des Bewertungsausschusses das Bundesgesundheitsministerium darüber informiert, dass “trotz intensivster Bemühungen ein Zeitrahmen bis zum 20. Juli 2011 notwendig sei", um ein Konzept zur schrittweisen Konvergenz der Vergütungen vorzulegen, heißt es in der Antwort weiter. Gesetzliche Aufgabe des Bewertungsausschusses ist es, ein Gebührenverzeichnis zu erstellen, nach dem die Vertragsärzte Leistungen bei den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Kernkraftwerk kein Notstromaggregat
Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
-
Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.
-
Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate
Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.
-
Lobbygesellschaft für Digitale Transformation
Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.
-
AfD fordert Stopp der Wärmewende
Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.