Staatsschutzdateien überprüft
Bedarf zur Überprüfung der weiteren Staatsschutzdateien erkannt
Staatsschutzdateien von Sicherheitsbehörden
(01.09.15) - Um " Staatsschutzdateien von Sicherheitsbehörden des Bundes" geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/5659) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5490). Wie die Fraktion darin ausführte, hatte im September 2012 der damalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in einem Prüfbericht zur Datei "Politisch motivierte Kriminalität - links-Zentralstelle" (PMK-links Z) zahlreiche Kritikpunkte und Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen aufgeführt.
Dazu schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort, "bezogen auf die Beanstandungen der BfDI im Rahmen des Kontroll- und Prüfbesuch im März 2012" seien "die Hauptgründe für beanstandete Speicherungen darin begründet, dass im Rahmen der Einführung der Datei PMK-links Z bei Speicherung beziehungsweise Kategorisierung im Kontext ,Sonstige Personen' und ,Prüffälle' die rechtlichen Voraussetzungen im Fachbereich von der Rechtslage abweichend interpretiert und angewendet wurden".
Unmittelbar nach dem Beratungs- und Kontrollbesuch der BfDI zur Datei PMK-links Z habe eine BKA-interne Überprüfung der Datei stattgefunden, heißt es in der Antwort weiter. Als Folge der Überprüfung seien die beanstandeten Speicherungen korrigiert beziehungsweise gelöscht und eine vollständige Überprüfung hinsichtlich der Kategorisierung des gespeicherten Personendatenbestandes sowie eine entsprechende Bereinigung der Datei durchgeführt worden.
Aufgrund der Ergebnisse der Beratungs- und Kontrollbesuche sei "Bedarf zur Überprüfung der weiteren Staatsschutzdateien erkannt" worden, führt die Bundesregierung ferner aus. Seit dem Jahr 2014 seien im Bereich Staatsschutz insgesamt 18 Verbund- und Zentralstellendateien überprüft worden. Mit Stand vom 9. Juli 2015 sei noch bei zwei von 18 Dateien die Prüfung beziehungsweise Bereinigung anhängig. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.