Schadenersatz und Gentechnikhaftungsrecht
Bauern müssen wegen verunreinigtem Maissaatgut zivilrechtlich klagen
Das Gentechnikhaftungsrecht regele nur den Umgang mit zugelassenen gentechnisch veränderten Sorten
(01.12.10) - Im Frühjahr 2010 war mit gentechnisch veränderten Organismen verunreinigtes Maissaatgut auf 2.000 Hektar Acker in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ausgebracht worden. 228 Landwirte mussten ihre Felder umpflügen und waren von Ernteausfall betroffen.
Nach einer Antwort (17/3722) der Deutschen Bundesregierung handelt es sich in diesen Fällen nicht um eine Frage des Schadensersatzes der Landwirte nach dem Gentechnikhaftungsrecht, denn es wurde gentechnisch verändertes Saatgut in Umlauf gebracht, dass nicht zugelassen war. In diesem Fall würden die Bestimmungen des zivilrechtlichen Schadenersatzes greifen. Das Gentechnikhaftungsrecht regele nur den Umgang mit zugelassenen gentechnisch veränderten Sorten.
Die SPD-Fraktion hatte in einer Anfrage (17/3558) darüber Auskunft verlangt, ob die Regierung mit der Haftungsregelung im Gentechnikgesetz für einen schnellen und unbürokratischen Schadensausgleich zwischen Verursacher und Geschädigten sorgen wolle.
Den geschädigten Landwirten sollten langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren erspart werden. Die Bundesregierung beurteilt jedoch die bestehenden zivilrechtlichen Vorschriften für ausreichend. Außerdem würden keine verlässlichen Informationen über mögliche Existenzbedrohung für einzelne Landwirte vorliegen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.