Steuervereinfachungsgesetz 2011


Deutsche Bundesregierung: Ein Jahressteuergesetz für 2011 sei nicht geplant
Unternehmen und Bürger würden in erheblichem Umfang von Bürokratiekosten entlastet


(03.03.11) - Die Deutsche Bundesregierung plant mit dem vom Kabinett bereits beschlossenen Entwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 finanzielle Entlastungen in einem Volumen von 585 Millionen Euro. Außerdem würden Unternehmen und Bürger in erheblichem Umfang von Bürokratiekosten entlastet, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/4797) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/4584). Ein Jahressteuergesetz für 2011 sei nicht geplant.

In ihrer Vorbemerkung weisen die Fragesteller darauf hin, dass die Bundesregierung schon häufig erklärt habe, das Steuerecht vereinfachen zu wollen.

"Mit einem Referentenentwurf zu einem Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat die Bundesregierung nun konkrete Vorschläge unterbreitet. Wissenschaft und Presse haben den vorgelegten Referentenentwurf kritisch beurteilt, da dieser nur wenige Vorschläge enthält, die Breitenwirkung entfalten und auch eine Vereinfachung bei den Bürgern bewirken.

Überdies hat sich selbst aus den Reihen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP Widerstand gegen die Pläne geregt, die überwiegende Mehrzahl der Vereinfachungsvorschläge mit Breitenwirkung erst zum 1. Januar 2012 oder später in Kraft treten zu lassen. Die Bundesregierung begründet dieses Vorgehen mit Problemen in der technischen Umsetzung, erhöhten Bürokratiekosten bei einer rückwirkenden Anwendung und fiskalischen Auswirkungen."
(Deutsche Bundesregierung: ra)


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