Auch Trennbankensystem hat Risiken
Bei der Trennung des Investment- vom klassischen Bankensystem können systemische Risiken ausgeschlossen werden
Auch in Zukunft könnte es erforderlich sein, Institute zu stabilisieren, um systemgefährdende Ansteckungs- und Zweitrundeneffekte zu vermeiden
(03.04.12) - Die Deutsche Bundesregierung ist nicht davon überzeugt, dass durch eine Trennung des Investment- vom klassischen Bankensystem systemische Risiken ausgeschlossen werden können. In einer Antwort (17/8935) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/8631) schreibt die Bundesregierung: "Unabhängig davon, ob ein Universalbanken oder ein Trennbankensystem besteht, könnte es auch in Zukunft erforderlich sein, Institute zu stabilisieren, um systemgefährdende Ansteckungs- und Zweitrundeneffekte zu vermeiden."
Bei allen Diskussionen über ein Trennbankensystem sollte nach Ansicht der Regierung berücksichtigt werden, "dass der deutsche Bankenmarkt beim Geschäft mit Privatkunden und mit kleinen und mittleren Unternehmen durch Volksbanken und Sparkassen dominiert wird, deren Geschäftsausrichtung das klassische Bankgeschäft im heimischen Markt ist und die zudem über einen umfassenden Einlagenschutz verfügen". (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.