Einführung einer Finanztransaktionssteuer
Die Deutsche Regierung erwartet keine Abwanderung durch Finanztransaktionssteuer
Hauptsächlich der Hochfrequenzhandel wäre von der Steuer betroffen
(03.05.12) - Die Deutsche Bundesregierung erwartet bei Einführung einer Finanztransaktionssteuer, wie sie im Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission empfohlen wird, keine Abwanderungserscheinungen wie bei Einführung der Börsenumsatzsteuer in Schweden. In der Antwort (17/9319) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9163) geht die Regierung davon aus, dass das Geschäftsmodell des schnellen, elektronischen Handels mit dem Ziel der Ausnutzung minimaler Preisunterschiede und Preisentwicklungen (Hochfrequenzhandel) von der neuen Steuer betroffen wäre.
Die Gewinnmargen der Einzelgeschäfte in diesem Bereich seien sehr gering; es sei die Menge an Transaktionen, die zu größeren Gewinnen führe. "Vor diesem Hintergrund dürften diese Transaktionen bei Einführung einer entsprechenden Finanztransaktionssteuer zurückgehen", schreibt die Bundesregierung. Es werde jedoch nicht davon ausgegangen, dass dies zu Nachteilen für die Volkswirtschaften führe.
Grundsätzlich könne dieser Vorschlag sogar dazu beitragen, "dass sich die Finanzmärkte wieder stärker an Fundamentaldaten orientieren und dem Marktmissbrauch entgegengewirkt wird". (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).