Einnahmeausfälle für Fiskus und Sozialkassen
Regelungen im Einkommensteuergesetz: Entgeltoptimierungen "nicht unproblematisch"
Die Steuermindereinnahmen betrugen zum Beispiel durch die Steuerfreiheit von Zuschlägen für die Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit 2,24 Milliarden Euro
(04.07.12) - Eine Reihe von Regelungen im Einkommensteuergesetz ermöglichen eine ermäßigte Besteuerung bestimmter Lohnbestandteile oder sogar deren Steuerfreiheit. In ihrer Antwort (17/9811) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9503) listet die Bundesregierung 20 Sachverhalte auf, darunter die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die Steuerfreiheit für die private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten oder die Freigrenze für Sachbezüge (44 Euro monatlich).
Die Steuermindereinnahmen betrugen zum Beispiel durch die Steuerfreiheit von Zuschlägen für die Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit 2,24 Milliarden Euro, für den Freibetrag für Vermögensbeteiligungen von 360 Millionen Euro rund 150 Millionen Euro und für die Pauschalierung der Lohnsteuer bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen (betriebliche Altersversorgung, Unfallversicherungen) 430 Millionen Euro.
Wenn es zu Entgeltoptimierungen durch Umwandlung von steuerpflichtigem Arbeitslohn in steuerfreie oder pauschal versteuerte Arbeitgeberleistungen komme, sei dies wegen der Einnahmeausfälle für Fiskus und Sozialkassen nicht unproblematisch. Außerdem würden die Rentenansprüche der Arbeitnehmer gemindert. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.