Managementvergütung und Empfehlungen der EU
Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung entspricht EU-Vorgaben
Die Regierung macht ergänzend darauf aufmerksam, das Gesetz greife nicht alle einzelnen Empfehlungen der EU-Kommission auf
(04.08.09) - Nach Ansicht der deutschen Bundesregierung entspricht das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung den Empfehlungen der EU-Kommission, in Teilen geht es über diese auch hinaus. Sie begrüßt aber die Empfehlung insgesamt. Dies macht sie in ihrer Antwort (16/13797) auf eine Kleine Anfrage der FDP (16/13722) deutlich.
Sie könnten dazu beitragen, dass die Reformbemühungen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Managementvergütung harmonisiert würden. Die Regierung macht ergänzend darauf aufmerksam, das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung greife nicht alle einzelnen Empfehlungen der EU-Kommission auf.
Dies liege daran, dass eine ganze Reihe von Empfehlungen bereits durch allgemeines Recht, schon bestehende aktienrechtliche Regelungen oder durch den Deutschen Corporate Governance Kodex umgesetzt worden seien.
Bei wenigen verbliebenen Empfehlungen sei vorstellbar, dass die unabhängige Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sich auch dieser annehme. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).