Managementvergütung und Empfehlungen der EU
Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung entspricht EU-Vorgaben
Die Regierung macht ergänzend darauf aufmerksam, das Gesetz greife nicht alle einzelnen Empfehlungen der EU-Kommission auf
(04.08.09) - Nach Ansicht der deutschen Bundesregierung entspricht das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung den Empfehlungen der EU-Kommission, in Teilen geht es über diese auch hinaus. Sie begrüßt aber die Empfehlung insgesamt. Dies macht sie in ihrer Antwort (16/13797) auf eine Kleine Anfrage der FDP (16/13722) deutlich.
Sie könnten dazu beitragen, dass die Reformbemühungen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Managementvergütung harmonisiert würden. Die Regierung macht ergänzend darauf aufmerksam, das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung greife nicht alle einzelnen Empfehlungen der EU-Kommission auf.
Dies liege daran, dass eine ganze Reihe von Empfehlungen bereits durch allgemeines Recht, schon bestehende aktienrechtliche Regelungen oder durch den Deutschen Corporate Governance Kodex umgesetzt worden seien.
Bei wenigen verbliebenen Empfehlungen sei vorstellbar, dass die unabhängige Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sich auch dieser annehme. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Konformitätsbewertung von Produkten
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