Subsidiaritätsklage wegen Upload-Filtern


Die Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG verletzt nach Auffassung der AfD die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 5 EUV
Die Diensteanbieter könnten die Haftung für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer nur abwehren, "wenn sie eine Technik einsetzen, die Verletzungen der Urheberrechte elektronisch a priori ausschließt"



Die EU-Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt verletzen nach Auffassung der AfD-Fraktion die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Sie fordert die Bundesregierung daher in einem Antrag (19/11129) auf, dagegen Subsidiaritätsklage zu erheben.

Die Abgeordneten halten eine Richtlinie nicht für das richtige Instrument. Sie verletze das Prinzip der begrenzten Ermächtigung, also die Subsidiarität im weiteren Sinne, heißt es in der Begründung.

Ziel der Richtlinie sei der Schutz der Urheberrechte und der verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt. Aber sie schreibe auch Mittel des Schutzes vor, "jedenfalls mittelbar, nämlich die Uploadfilter".

Die Diensteanbieter könnten die Haftung für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer nur abwehren, "wenn sie eine Technik einsetzen, die Verletzungen der Urheberrechte elektronisch a priori ausschließt". Diese Haftung ist nach Ansicht der AfD ein Mittel des Urheberrechtsschutzes und könne damit nicht Gegenstand einer Richtlinie sein. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 15.07.19
Newsletterlauf: 04.09.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen