Subsidiaritätsklage wegen Upload-Filtern


Die Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG verletzt nach Auffassung der AfD die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 5 EUV
Die Diensteanbieter könnten die Haftung für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer nur abwehren, "wenn sie eine Technik einsetzen, die Verletzungen der Urheberrechte elektronisch a priori ausschließt"



Die EU-Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt verletzen nach Auffassung der AfD-Fraktion die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Sie fordert die Bundesregierung daher in einem Antrag (19/11129) auf, dagegen Subsidiaritätsklage zu erheben.

Die Abgeordneten halten eine Richtlinie nicht für das richtige Instrument. Sie verletze das Prinzip der begrenzten Ermächtigung, also die Subsidiarität im weiteren Sinne, heißt es in der Begründung.

Ziel der Richtlinie sei der Schutz der Urheberrechte und der verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt. Aber sie schreibe auch Mittel des Schutzes vor, "jedenfalls mittelbar, nämlich die Uploadfilter".

Die Diensteanbieter könnten die Haftung für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer nur abwehren, "wenn sie eine Technik einsetzen, die Verletzungen der Urheberrechte elektronisch a priori ausschließt". Diese Haftung ist nach Ansicht der AfD ein Mittel des Urheberrechtsschutzes und könne damit nicht Gegenstand einer Richtlinie sein. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 15.07.19
Newsletterlauf: 04.09.19


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