Kunsthandel und Mehrwertsteuersätze
EU-Kommission sieht deutsche Regelung als zu weit gefasst an: Höhere Mehrwertsteuer für Kunsthändler
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz könnte nur noch für Künstler gelten, die ihre Werke selbst verkaufen
(07.05.12) - Der deutsche Kunsthandel wird sich auf höhere Mehrwertsteuersätze einstellen müssen. Für die Branche gilt bisher der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Ein Vertreter der Bundesregierung bestätigte im Finanzausschuss, dass die EU-Kommission die deutsche Regelung als zu weit gefasst ansehe und Einschränkungen gefordert habe. Dies hätte zur Folge, dass im Kunsthandel 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden müssten.
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz könnte nur noch für Künstler gelten, die ihre Werke selbst verkaufen. Eine entsprechende Änderung des Steuergesetzes werde sich nicht vermeiden lassen, erklärte der Regierungsvertreter. Über Ausgleichsmaßnahmen für den Kunsthandel werde beraten. Wie diese Ausgleichsmaßnahmen konkret aussehen sollten, sei aber eine Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
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Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
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