Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Suchmaschinen unterfallen nach Regierungsmeinung "nicht dem Wortlaut der jeweiligen Haftungsprivilegierungstatbestände der Artikel 12 bis 14 der Richtlinie"
Suchmaschinen als Dienste der Informationsgesellschaft im Sinne einer EU-Richtlinie
(10.06.13) - Die Deutsche Bundesregierung teilt die Rechtsauffassung, dass Suchmaschinen als Dienste der Informationsgesellschaft im Sinne einer EU-Richtlinie zu qualifizieren sind und "damit grundsätzlich dem Anwendungsbereich der Richtlinie unterfallen", schreibt sie in ihrer Antwort (17/12471) auf eine Kleine Anfrage (17/12314) der Linksfraktion.
Allerdings unterfallen Suchmaschinen nach Regierungsmeinung "nicht dem Wortlaut der jeweiligen Haftungsprivilegierungstatbestände der Artikel 12 bis 14 der Richtlinie", schreibt sie weiter. Deshalb verstoße das Leistungsschutzrecht für Presseverlage auch nicht gegen diese Tatbestände.
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Lobbygesellschaft für Digitale Transformation
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Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.
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Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.
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