Nachteile durch Einfuhrumsatzsteuer
Einfuhrumsatzsteuer: Plant die Bundesregierung, von der Möglichkeit des Artikel 211 der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (2006/112/EG) Gebrauch zu machen?
Beim Import von Gütern aus Drittstaaten verursacht das in Deutschland angewandte Einfuhrumsatzsteuermodell nach Ansicht der Fragesteller eine unnötige Bindung von Liquidität und erhöht die administrativen Kosten für Unternehmen
Die Deutsche Bundesregierung hält es für plausibel, dass sich das derzeitige Erhebungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer und die Gewährung des damit zusammenhängenden Vorsteuerabzugs zum Nachteil auf deutsche Binnen-, See- und Flughäfen auswirkt. Inzwischen gebe es verschiedene Lösungsansätze, aber es seien noch nicht alle Fragen geklärt worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/15669) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15261). Die Bundesregierung bekräftigt darin ihr Ziel, dem Gesetzgeber einen Vorschlag zur Optimierung der Erhebung von Einfuhrumsatzsteuer zu unterbreiten.
Vorbemerkung der Fragesteller
Beim Import von Gütern aus Drittstaaten verursacht das in Deutschland angewandte Einfuhrumsatzsteuermodell nach Ansicht der Fragesteller eine unnötige Bindung von Liquidität und erhöht die administrativen Kosten für Unternehmen. In zahlreichen anderen Mitgliedstaaten der EU wird hingegen das Verrechnungsmodell angewandt. Dabei wird die Einfuhrumsatzsteuer nicht schon im Zeitpunkt der Einfuhr der Güter entrichtet, sondern im Zuge der Umsatzsteuervoranmeldung verrechnet. Diese unterschiedlichen Praktiken führen aus Sicht der Fragesteller zu einem signifikanten Wettbewerbsnachteil in Deutschland.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 05.01.20
Newsletterlauf: 12.03.20
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>