Niedrigzinswirkung nicht quantifizierbar


Auswirkungen der Niedrigzinsphase und eines potentiellen Zinsanstiegs
Bündnis 90/Die Grünen: Die seit einigen Jahren andauernde Niedrigzinsphase bringt verschiedene Auswirkungen auf die Finanzbranche, die öffentlichen Haushalte und die Realwirtschaft mit sich

(05.10.15) - Die Auswirkungen des Niedrigzinsumfeldes auf das Wirtschaftswachstum sind letztlich nicht mit hinreichender Sicherheit quantifizierbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5950) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5698) schreibt, habe die Europäische Zentralbank mit der Absenkung der Leitzinsen bereits im Jahr 2008 begonnen. In den Jahren seit 2008 habe die Veränderungsrate des realen Bruttoinlandsprodukts in Deutschland aber zwischen plus 4,1 Prozent (2010) und minus 5,6 Prozent (2009) geschwankt. Niedrige Zinsen könnten sich positiv auf Konsum und Investitionen auswirken. Diesen Wirkungen stünden aber auch negative Effekte gegenüber.

Vorbemerkung der Fragesteller
"Die seit einigen Jahren andauernde Niedrigzinsphase bringt verschiedene Auswirkungen auf die Finanzbranche, die öffentlichen Haushalte und die Realwirtschaft mit sich. Nicht zuletzt sind Sparerinnen und Sparer betroffen. Neben der Situation der im historischen Vergleich niedrigen Zinsen gilt es auch das Risiko zu berücksichtigen, dass die Zinsen wieder auf ein höheres Niveau ansteigen könnten. Wenn im Folgenden von einem schnellen Anstieg der Zinsen die Rede ist, beziehen die Fragesteller sich auf einen abrupten Zinsanstieg, wie ihn die Bundesbank im Finanzstabilitätsbericht 2014 in Szenario 3 ihres Makrostresstests gewählt hat. Die Bundesbank geht in diesem Szenario von einem abrupten Anstieg der kurzfristigen Zinsen um 3,5 Prozent im Jahr 2017 aus. Sie bezieht sich dabei auf die Entwicklung der Zinsen in den achtziger Jahren zwischen Mai 1988 und Mai 1989."
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen