Bürokratiekosten für die Wirtschaft
Mehrkosten durch Compliance-Pflichten: Finanzmarktregulierung erzeugte Bürokratieaufwand
Zuwachs beim Erfüllungsaufwand sei im Wesentlichen auf die im Rahmen der Finanzmarktregulierung verabschiedete Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes zurückzuführen
(14.05.12) - Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft haben sich im vergangenen Jahr deutlich erhöht. "Zehn der im Berichtszeitraum beschlossenen Regelungsvorhaben verursachen bei der Wirtschaft einen Erfüllungsaufwand von insgesamt 136 Millionen Euro im Jahr", heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/9378) vorgelegten Bericht nach § 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates.
Diese neuen Belastungen hätten durch entlastende Maßnahmen mit einem Volumen von lediglich 2,3 Millionen Euro "nur zu einem geringen Teil kompensiert werden" können. Der Zuwachs beim Erfüllungsaufwand sei im Wesentlichen (121 Millionen Euro) auf die im Rahmen der Finanzmarktregulierung verabschiedete Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes zurückzuführen. Dadurch habe es auch einen erheblich größeren Erfüllungsaufwand für die Verwaltung gegeben, dessen Gesamtanstieg in dem Bericht mit 13 Millionen Euro angegeben wird.
Bezogen auf einen längeren Zeitraum sind die Bürokratiekosten in Deutschland jedoch zurückgegangen. So hätten die Bürokratiekosten aus Informationspflichten am 30. September 2006 49,32 Milliarden Euro betragen und seien inzwischen um 12,33 Milliarden Euro reduziert worden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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