Kein Verbot von Spielgeräten
Aktueller Stand der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung für Automatenspiele beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Übergangsfristen müssen Herstellern und Aufstellern von Spielgeräten aus verfassungsrechtlichen oder technischen Gründen eingeräumt werden
(14.11.14) - Die Bundesregierung plant kein Verbot von Spielgeräten außerhalb von Spielbanken. Dies teilt sie in ihrer Antwort (18/2761) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2570) mit.
"Der Vorschlag der Bundesregierung zur Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung wurde am 20. Juni 2014 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bei der Europäischen Kommission zur Notifizierung eingereicht. Mit einer Umsetzung in Deutschland ist daher zum Ende dieses Jahres zu rechnen. Dabei existiert eine Reihe von offenen Fragen, die durch die Bundesregierung beantwortet werden müssen", sagte die Linke.
Ein zentral organisiertes Sperrsystem mit einer spielübergreifenden Spielerkarte, wie es etwa in Norwegen existiere "stellt einen föderal aufgebauten Staat mit unterschiedlichen Kompetenzen von Bund und Ländern für das Glücksspiel vor große Herausforderungen", teilt die Bundesregierung auf Fragen der Fraktion nach dem "Modell Norwegen" mit. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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