Regierungskontakte zu Großkanzleien
Welche Kontakte hat die Deutsche Bundesregierung zu im energiepolitischen Bereich tätigen Anwaltskanzleien
Eine vollständige und umfassende Aufstellung über diese Kontakte existiert nicht
(17.10.14) - Die Leitungsebenen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesumweltministeriums haben seit 2012 keine Kontakte zu bestimmten großen Anwaltskanzleien gehabt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2545) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2358) mit.
"Unterhalb der Leitungsebene gab es aufgabenbedingt seit Anfang 2012 dienstliche Kontakte von Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (bzw. des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie) sowie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (bzw. des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) zu den genannten Rechtsanwaltskanzleien. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über diese Kontakte existiert nicht und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit, z. B. wegen Personalwechsel, auch nicht erstellt werden", sagte die Bundesregierung.
Außerdem seien zwei Aufträge zur Prozessvertretung erteilt worden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
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Konformitätsbewertung von Produkten
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