Maßnahmen zur Überwachung von Telekommunikation
Die Bundesregierung informiert über Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen
ETSI in erster Linie für die Normung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie innerhalb Europas zuständig
(17.12.12) - Das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) ist laut Bundesregierung 1988 gegründet worden und übernimmt Aufgaben im Bereich der technischen Normung in Europa. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11239) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10944) schreibt, ist ETSI in erster Linie für die Normung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie innerhalb Europas zuständig. ETSI arbeite darüber hinaus jedoch auch mit anderen Normungsorganisationen aus anderen Ländern zusammen, um eine "globale Harmonisierung der Normen" zu erreichen.
Mit der Entwicklung von Standards, die die technische Umsetzung gesetzlich vorgesehener Maßnahmen zur Überwachung von Telekommunikation betreffen, befasst sich der Antwort zufolge bei ETSI das "Technical Committee Lawful Interception" (TC LI). An deutschen Bundesbehörden nehmen laut Vorlage die Bundesnetzagentur seit 1997 an ETSI TC LI teil sowie seit 2003 das Bundesamt für Verfassungsschutz und seit 2009 das Zollkriminalamt.
Darüber hinaus haben nach Kenntnis der Bundesregierung auch Polizei- und Verfassungsschutzämter verschiedener Länder teilgenommen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.