Maßnahmen zur Überwachung von Telekommunikation


Die
Bundesregierung informiert über Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen
ETSI in erster Linie für die Normung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie innerhalb Europas zuständig


(17.12.12) - Das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) ist laut Bundesregierung 1988 gegründet worden und übernimmt Aufgaben im Bereich der technischen Normung in Europa. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11239) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10944) schreibt, ist ETSI in erster Linie für die Normung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie innerhalb Europas zuständig. ETSI arbeite darüber hinaus jedoch auch mit anderen Normungsorganisationen aus anderen Ländern zusammen, um eine "globale Harmonisierung der Normen" zu erreichen.

Mit der Entwicklung von Standards, die die technische Umsetzung gesetzlich vorgesehener Maßnahmen zur Überwachung von Telekommunikation betreffen, befasst sich der Antwort zufolge bei ETSI das "Technical Committee Lawful Interception" (TC LI). An deutschen Bundesbehörden nehmen laut Vorlage die Bundesnetzagentur seit 1997 an ETSI TC LI teil sowie seit 2003 das Bundesamt für Verfassungsschutz und seit 2009 das Zollkriminalamt.

Darüber hinaus haben nach Kenntnis der Bundesregierung auch Polizei- und Verfassungsschutzämter verschiedener Länder teilgenommen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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