Gesundheitsrisiken in der Leiharbeit


Bundesregierung will Zeitarbeit als Chance für Langzeitarbeitslose gewertet wissen
Zeitarbeit biete in der Regel voll sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse


(19.01.12) - Zeitarbeit bietet insbesondere Langzeitarbeitslosen eine Chance auf eine Arbeit und damit auf soziale Teilhabe und Integration. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8267) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8064). Darin hatte die Fraktion nach den krankmachenden Einflüssen der Arbeitsbedingungen in der Leiharbeitsbranche gefragt.

Die Bundesregierung führt demgegenüber aus, dass Zeitarbeit in der Regel voll sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse und damit eine Absicherung wie für alle anderen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten biete. Gleichwohl seien viele Zeitarbeitnehmer Einflüssen ausgesetzt, die die Gesundheit beeinträchtigen können. Eine Beschreibung systematischer Belastungsspektren für die Zeitarbeit sei kaum möglich, weil die klassische Systematik der Branchencharakterisierung nicht greife, schreibt die Regierung weiter.

Die Zugehörigkeit zur Zeitarbeitsbranche lasse deshalb keinen Rückschluss auf die Art der Tätigkeit und der Belastung zu.

In ihren Vorbemerkungen führen die Grünen u.a. aus:
"Frühere Studien haben gezeigt, dass die Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit mit einer Reihe von Risiken für die soziale Teilhabe und die gesellschaftliche Inklusion einhergehen. Dazu gehören niedrigere Löhne, ein erhöhtes Arbeitslosigkeitsrisiko und verminderte Weiterbildungschancen. Der Gesundheitsreport 2009 der Techniker Krankenkasse mit dem Schwerpunkt Leiharbeit zeigt bei der Diagnose psychischer Störungen, dass die Fehlzeiten unter den männlichen Beschäftigten aus der Leiharbeitsbranche (nach der Adjustierung des Tätigkeitsspektrums) um 36 Prozent über den Erwartungswerten (von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten anderer Branchen) liegen. Entscheidend sei hier, neben der Unzufriedenheit über ein niedrigeres Einkommen und einen unsicheren Arbeitsplatz, die Diskrepanz zwischen Qualifikation und ausgeübter Tätigkeit. Leiharbeit macht zudem häufiger krank als ein normales Beschäftigungsverhältnis.
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen