Grundrechte von Bankberatern in Gefahr?
Bundesregierung: Derzeit kein Einsatz von Testkunden in der Finanzberatung
Rechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von Testkunden werde aber sorgfältig geprüft
(18.09.12) - Der Einsatz von Testkunden in der Finanzberatung der Banken wirft "verfassungsrechtlich erhebliche Fragen" auf. Daher werde die rechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von Testkunden derzeit sorgfältig geprüft, heißt es in der Antwort der Deutsche Bundesregierung (17/10552) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10469).
Dabei gehe es auch um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Grundrechte der in den Banken beschäftigten Berater. Im Haushaltsplan 2012 und im Entwurf des Haushaltsplans 2013 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht seien keine Mittel für Einsätze von Testkunden vorgesehen.
Wie es in der Vorbemerkung der fragenden Fraktion heißt, hatte die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, angekündigt, Testkunden in Banken zu schicken, um die Einhaltung der Beratungspflichten der Banken bei Finanzprodukten zu überprüfen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
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