Grundrechte von Bankberatern in Gefahr?
Bundesregierung: Derzeit kein Einsatz von Testkunden in der Finanzberatung
Rechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von Testkunden werde aber sorgfältig geprüft
(18.09.12) - Der Einsatz von Testkunden in der Finanzberatung der Banken wirft "verfassungsrechtlich erhebliche Fragen" auf. Daher werde die rechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von Testkunden derzeit sorgfältig geprüft, heißt es in der Antwort der Deutsche Bundesregierung (17/10552) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10469).
Dabei gehe es auch um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Grundrechte der in den Banken beschäftigten Berater. Im Haushaltsplan 2012 und im Entwurf des Haushaltsplans 2013 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht seien keine Mittel für Einsätze von Testkunden vorgesehen.
Wie es in der Vorbemerkung der fragenden Fraktion heißt, hatte die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, angekündigt, Testkunden in Banken zu schicken, um die Einhaltung der Beratungspflichten der Banken bei Finanzprodukten zu überprüfen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
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Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
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Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
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Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.