Investorenschutz nicht immer erforderlich
Das jetzt von der EU für TTIP vorgesehene Investitionsgericht solle zu einem internationalen Investitionsgerichtshof ausgebaut werden
Erinnert wird an einen neuen Vorschlag der EU-Kommission aufgrund der Proteste gegen TTIP, der die deutschen Vorstellungen von Rechtsschutz durch staatliche Gerichte weitgehend aufgreift
(19.11.15) - Spezielle Investitionsschutzvorschriften sind in Abkommen mit Staaten mit ausgebildeter Rechtsordnung und hinreichendem Rechtsschutz durch Gerichte nicht erforderlich. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6315) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5984) mit. Allerdings verweist die Regierung auf Fragen nach Handelsverträgen wie dem geplanten europäisch-amerikanischen Abkommen TTIP darauf hin, dass die EU-Kommission und die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten auch in Freihandelsabkommen mit Industrieländern Investitionsschutzbestimmungen und einen Streitbeilegungsmechanismus aufnehmen möchten.
Erinnert wird an einen neuen Vorschlag der EU-Kommission aufgrund der Proteste gegen TTIP, der die deutschen Vorstellungen von Rechtsschutz durch staatliche Gerichte weitgehend aufgreift. Danach sind mit unabhängigen Richtern besetzte Investitionsgerichte vorgesehen. Verfahren sollen transparent sein. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, könnten gegen Entscheidungen Rechtsmittel eingelegt werden.
Das jetzt von der EU für TTIP vorgesehene Investitionsgericht solle zu einem internationalen Investitionsgerichtshof ausgebaut werden. Das neue Investitionsgericht könne nicht nur in TTIP, sondern auch in andere geplante Abkommen hineinverhandelt werden. Die bestehenden Verhandlungsmandate der EU würden dies abdecken. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Letzter Schriftsatz für das Schiedsgericht
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit den zweiten und voraussichtlich letzten Schriftsatz für das vom Vattenfall-Konzern wegen des deutschen Atomausstiegs angestrengte internationale Schiedsgerichtsverfahren. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6313) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6036) weiter mitteilt, sind ihr Äußerungen eines Vattenfall-Vertreters zur Frage der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts aufgrund europäischen Rechts bekannt. Über diese Frage werde das Schiedsgericht im laufenden Verfahren entscheiden, schreibt die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.