Investorenschutz nicht immer erforderlich


Das jetzt von der EU für TTIP vorgesehene Investitionsgericht solle zu einem internationalen Investitionsgerichtshof ausgebaut werden
Erinnert wird an einen neuen Vorschlag der EU-Kommission aufgrund der Proteste gegen TTIP, der die deutschen Vorstellungen von Rechtsschutz durch staatliche Gerichte weitgehend aufgreift

(19.11.15) - Spezielle Investitionsschutzvorschriften sind in Abkommen mit Staaten mit ausgebildeter Rechtsordnung und hinreichendem Rechtsschutz durch Gerichte nicht erforderlich. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6315) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5984) mit. Allerdings verweist die Regierung auf Fragen nach Handelsverträgen wie dem geplanten europäisch-amerikanischen Abkommen TTIP darauf hin, dass die EU-Kommission und die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten auch in Freihandelsabkommen mit Industrieländern Investitionsschutzbestimmungen und einen Streitbeilegungsmechanismus aufnehmen möchten.

Erinnert wird an einen neuen Vorschlag der EU-Kommission aufgrund der Proteste gegen TTIP, der die deutschen Vorstellungen von Rechtsschutz durch staatliche Gerichte weitgehend aufgreift. Danach sind mit unabhängigen Richtern besetzte Investitionsgerichte vorgesehen. Verfahren sollen transparent sein. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, könnten gegen Entscheidungen Rechtsmittel eingelegt werden.

Das jetzt von der EU für TTIP vorgesehene Investitionsgericht solle zu einem internationalen Investitionsgerichtshof ausgebaut werden. Das neue Investitionsgericht könne nicht nur in TTIP, sondern auch in andere geplante Abkommen hineinverhandelt werden. Die bestehenden Verhandlungsmandate der EU würden dies abdecken. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Letzter Schriftsatz für das Schiedsgericht
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit den zweiten und voraussichtlich letzten Schriftsatz für das vom Vattenfall-Konzern wegen des deutschen Atomausstiegs angestrengte internationale Schiedsgerichtsverfahren. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6313) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6036) weiter mitteilt, sind ihr Äußerungen eines Vattenfall-Vertreters zur Frage der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts aufgrund europäischen Rechts bekannt. Über diese Frage werde das Schiedsgericht im laufenden Verfahren entscheiden, schreibt die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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