No-Spy-Klausel in Vergabeverfahren


Bundesinnenministerium hat am 30. April 2014 die Vergaberichtlinien bei Aufträgen an Telekommunikations- und IT-Firmen um eine No-Spy-Klausel erweitert
No-Spy-Garantie: Einsatz der Klausel nur im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums bei Beschaffungen erforderlich, in denen der Bedarfsträger eine entsprechende Sicherheitsrelevanz feststellt

(19.12.14) - Um eine "No-Spy-Klausel" bei Auftragsvergaben geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/3337) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3136). Wie die Fraktion darin schreibt, hat das Bundesinnenministerium am 30. April 2014 die Vergaberichtlinien bei Aufträgen an Telekommunikations- und IT-Firmen um eine No-Spy-Klausel erweitert. Danach sollten Telekommunikationsunternehmen nur noch dann Aufträge erhalten, wenn sie eine sogenannte No-Spy-Garantie abgeben, mit der sie versichern, dass sie rechtlich nicht verpflichtet sind, vertrauliche Daten an ausländische Geheimdienste und Sicherheitsbehörden weiterzugeben.

Am 24. Juni 2014 sei die Vergabekammer des Bundes allerdings zu dem Urteil gekommen, dass "die Kriterien für die Eignung eines Bieters nicht, ‚durch den Auftraggeber beliebig erweitert werden‘ können, sondern dass der ,in den Europäischen Richtlinien vorgegebene Katalog der zulässigen Eignungsanforderungen beziehungsweise der Ausschlussgründe‘" abschließend sei.

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung darauf, dass die No-Spy-Klausel "als besondere Bedingung für die Ausführung von öffentlichen Aufträgen (sogenannte Ausführungsbedingungen) bereits auf der Grundlage des bestehenden deutschen und europäischen Vergaberechts ohne weiteres in ein Vergabeverfahren einbezogen und dem bezuschlagten Unternehmen zwingend vom öffentlichen Auftraggeber vorgegeben werden" könne. Die Erklärung sei Teil des abzuschließenden Vertrages. Das Streichen der entsprechenden Klausel stelle eine Modifikation der Vergabeunterlagen dar, was in den meisten Vergabeverfahren unzulässig sei und zum Ausschluss des entsprechenden Gebotes führe.

Wie es in der Antwort weiter heißt, ist der Einsatz der Klausel nur im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums bei Beschaffungen erforderlich, in denen der Bedarfsträger eine entsprechende Sicherheitsrelevanz feststellt. In keinem dieser Fälle sei auf den Einsatz der Klausel verzichtet worden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen