Inhalte des Ceta-Abkommens


Das Ausschusswesen in CETA
Die Bundesregierung hat sich insbesondere an den Diskussionen über die Ausgestaltung der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und der Sonderausschüsse beteiligt und dabei erfolgreich eine Reihe von Punkten eingebracht, um die Rechte der Mitgliedstaaten und die demokratische Rückbindung klarer zu verankern und abzusichern




Um die inhaltliche Arbeit rund um das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada, Ceta, geht es in der Antwort (19/6713) auf eine Kleine Anfrage (19/6027) der Fraktion Die Linke. Darin listet die Deutsche Bundesregierung sämtliche Dokumente mit Bezug zu Beschlüssen und Inhalten aus Ceta auf, die sie im vergangenen Jahr dem Deutschen Bundestag zugeleitet hat.

Als Antwort auf die Frage nach Ausschuss- und Gremienterminen aus Ceta verweist die Bundesregierung auf den aktuellen Übersichtsplan der EU-Kommission. Sie äußert sich außerdem in der Antwort zu ihrer Beteiligung an der inhaltlichen Ausgestaltung und der Arbeit des Abkommens auf EU-Ebene. Ceta wird seit 21. September 2017 vorläufig angewendet.

Vorbemerkung der Fragesteller
Mit dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA) wurden zahlreiche Ausschüsse mit weitreichenden Entscheidungsbefugnissen errichtet. Seit September 2017 wird CETA in weiten Teilen vorläufig angewandt. Seitdem hat ein Großteil der Ausschüsse und bilateralen Dialogforen bereits getagt. Zu prüfen ist, inwiefern der Einfluss der EU-Mitgliedstaaten sowie die demokratische Kontrolle durch den Deutschen Bundestag gewährleistet sind.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 21.01.19
Newsletterlauf: 20.02.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen