Wirtschaftskriminalität im Pflegewesen
Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Keine Erkenntnisse über Strafverfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität im Pflegewesen
Die Deutsche Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse über Strafverfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität im Pflegewesen. Das geht aus ihrer Antwort (19/15563) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14626) hervor. Die Strafverfolgung falle grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder, sodass die Bundesregierung abgesehen von Medienberichten und Mitteilungen der zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder an das Bundeskriminalamt nicht über Informationen über entsprechende Strafverfahren verfügt.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, erlauben die in der polizeilichen Kriminalstatistik erfassten statistischen Daten keine Differenzierung, weder nach Delikten nur im Pflegewesen noch nach einzelnen Tathandlungen. Auch die Berichte der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen erlaubten keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die bundesweite jährliche Anzahl von Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität im Pflegewesen.
Weiter geht aus der Antwort hervor, dass im Berichtszeitraum 2016/2017 die Rückforderungssumme für den Pflegebereich rund 14 Millionen Euro betrug, verglichen mit rund sieben Millionen im Zeitraum 2014/2015. Die Höhe der entstandenen Schäden werde erstmals im Berichtszeitraum 2018/2019 erhoben. Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen gab es den Angaben zufolge 2017/2018 in insgesamt 33.041 Fällen, verglichen mit 25.168 Fällen im Zeitraum davor. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 11.12.19
Newsletterlauf: 20.02.20
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