Gesetzentwurf: Unbefristeter Zugang zu Werken
Urheberrechtlich geschützte Werke für Studenten und Schüler
Regelung soll entfristet werden
(20.10.14) - Bildungseinrichtungen sollen ihren Studenten und Schülern urheberrechtlich geschützte Werke zukünftig unbefristet zugänglich machen können. Das geht aus einem Gesetzesentwurf (18/2602) der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hervor. Eine solche Regelung, die es einem abgegrenzten Personenkreis erlaubt, "kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen und Zeitschriften" für Bildungs- und Forschungszwecke einem abgegrenzten Personenkreis zur Verfügung zu stellen, beispielsweise eingescannt im Intranet der Universität, gibt es bereits seit 2003.
Sie war bisher nur zeitlich befristet und wurde mehrmals verlängert, um die Auswirkungen auf die wissenschaftlichen Verleger zu überprüfen, und um ein Verfahren zwischen den Bundesländern und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) vor dem Bundesgerichtshof (BGH) über den Abschluss eines Gesamtvertrages abzuwarten. Nun soll die Regelung entfristet werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Steuerflucht effektiv bekämpfen
Der Finanzausschuss hat dem von der Deutscher Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. August 2020 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch länderbezogener Berichte (20/5021) zugestimmt. Für den Entwurf stimmten in der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.
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Der Rechtsausschuss hat den Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe" (20/3449, 20/3715) in geänderter Fassung beschlossen. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.
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Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegen "Eckpunkte für das Kritis-Dachgesetz" (20/5491) vor. Danach wird mit dem Kritis-Dachgesetz zum ersten Mal das Gesamtsystem zum physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen (Kritis) in Deutschland in den Blick genommen und im Rahmen der dem Bund zustehenden Zuständigkeiten gesetzlich geregelt.
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Die von der Bundesregierung geplante Abgabe für Hersteller von Einweg-Plastikprodukten wird von Experten mehrheitlich positiv bewertet. Gleichwohl rieten die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz auch zu Nachbesserungen am Gesetzentwurf, mit dem die europäischen Richtlinie zur "Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt" (20/5164) umgesetzt werden soll.