Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
UN-Behindertenrechtskonvention: Umsetzung der Rechtslage verbesserungswürdig
Aktivitäten der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der 17. Wahlperiode
(01.10.13) - Die Deutsche Bundesregierung sieht die Rechtslage in der Bundesrepublik in Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Das schreibt sie in ihrer Antwort (17/14654) auf eine Kleine Anfrage (17/14503) der Fraktion Die Linke. Seit Inkrafttreten der Konvention in Deutschland im Jahr 2009 habe die Bundesregierung zum einen zahlreiche Gesetze geändert, wie zum Beispiel Regelungen in den Sozialgesetzbüchern zum Assistenzpflegebedarf, das Personenbeförderungsgesetz, die Apothekenbetriebsordnung oder das Bürgerliche Gesetzbuch.
Zum anderen seien viele neue Gesetze und Verordnungen erlassen worden, wie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, die Verordnung zur Durchsetzung von Fahrgastrechten oder das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten.
Nicht zuletzt habe man mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention 2011 wichtige Akzente gesetzt, heißt es in der Antwort. Unbestritten sei jedoch, dass es in vielen Bereichen noch Handlungsbedarf gibt, dies jedoch weniger bei Rechtsänderungen sondern vielmehr in der Umsetzung des Rechts, schreibt die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Lobbygesellschaft für Digitale Transformation
Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.
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AfD fordert Stopp der Wärmewende
Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.
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AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"
Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.
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Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung
Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.
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Neufassung der Energieauditpflicht
Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.