Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
UN-Behindertenrechtskonvention: Umsetzung der Rechtslage verbesserungswürdig
Aktivitäten der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der 17. Wahlperiode
(01.10.13) - Die Deutsche Bundesregierung sieht die Rechtslage in der Bundesrepublik in Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Das schreibt sie in ihrer Antwort (17/14654) auf eine Kleine Anfrage (17/14503) der Fraktion Die Linke. Seit Inkrafttreten der Konvention in Deutschland im Jahr 2009 habe die Bundesregierung zum einen zahlreiche Gesetze geändert, wie zum Beispiel Regelungen in den Sozialgesetzbüchern zum Assistenzpflegebedarf, das Personenbeförderungsgesetz, die Apothekenbetriebsordnung oder das Bürgerliche Gesetzbuch.
Zum anderen seien viele neue Gesetze und Verordnungen erlassen worden, wie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, die Verordnung zur Durchsetzung von Fahrgastrechten oder das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten.
Nicht zuletzt habe man mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention 2011 wichtige Akzente gesetzt, heißt es in der Antwort. Unbestritten sei jedoch, dass es in vielen Bereichen noch Handlungsbedarf gibt, dies jedoch weniger bei Rechtsänderungen sondern vielmehr in der Umsetzung des Rechts, schreibt die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.