Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
UN-Behindertenrechtskonvention: Umsetzung der Rechtslage verbesserungswürdig
Aktivitäten der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der 17. Wahlperiode
(01.10.13) - Die Deutsche Bundesregierung sieht die Rechtslage in der Bundesrepublik in Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Das schreibt sie in ihrer Antwort (17/14654) auf eine Kleine Anfrage (17/14503) der Fraktion Die Linke. Seit Inkrafttreten der Konvention in Deutschland im Jahr 2009 habe die Bundesregierung zum einen zahlreiche Gesetze geändert, wie zum Beispiel Regelungen in den Sozialgesetzbüchern zum Assistenzpflegebedarf, das Personenbeförderungsgesetz, die Apothekenbetriebsordnung oder das Bürgerliche Gesetzbuch.
Zum anderen seien viele neue Gesetze und Verordnungen erlassen worden, wie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, die Verordnung zur Durchsetzung von Fahrgastrechten oder das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten.
Nicht zuletzt habe man mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention 2011 wichtige Akzente gesetzt, heißt es in der Antwort. Unbestritten sei jedoch, dass es in vielen Bereichen noch Handlungsbedarf gibt, dies jedoch weniger bei Rechtsänderungen sondern vielmehr in der Umsetzung des Rechts, schreibt die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).