Plagiatssoftware kommt "vorerst nicht zum Einsatz"
Bundesregierung äußert sich zur einer Kleinen Anfrage hinsichtlich der "Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamts über die Verwertungsgesellschaften vor dem Hintergrund der urheberrechtlichen Bestimmungen zum Kopieren aus Schulbüchern"
Wirklich verhältnismäßig? - Die Bundesländer hatten sich auf Druck der Verlage verpflichtet, eine Kontrollsoftware einzuführen
(03.05.12) - Um den Streit über das Kopieren an Schulen ging es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9162). In der Antwort der Bundesregierung (17/9301) heißt es zur zwischen Ländern und Rechteinhabern Ende 2010 vereinbarten Einführung einer Kontrollsoftware an Schulen zu digitalen Kopien, dass diese "vorerst nicht zum Einsatz kommt."
Dies sei auch eine Folge der Kritik von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gewesen. Die Regierung betonte, es obliege den Vertragsparteien, ob die Einrichtung einer solchen Kontrollsoftware verhältnismäßig sei. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).