Ziele der Scientology-Organisation
Scientology Kirche Hamburg e.V. keine Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne der genannten Verfassungsartikel
Ziele eindeutig auf wirtschaftliche Aktivitäten
(21.01.16) - Die Scientology-Organisation ist nach Auffassung der Deutschen Bundesregierung weder eine Religions- noch eine Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne der Grundgesetz-Artikel 4 und 140 in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 2 der Weimarer Reichsverfassung, "da ihre Ziele eindeutig auf wirtschaftliche Aktivitäten, konkret die entgeltliche Vermittlung von Leistungen und die Werbung hierfür, ausgerichtet sind".
Wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/6887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6726) weiter hervorgeht, hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 22. März 1995 (5 AZB 21/94) explizit festgestellt, dass die Scientology Kirche Hamburg e.V. keine Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne der genannten Verfassungsartikel ist. "Die religiösen und weltanschaulichen Lehren seien nur ein Vorwand für die Verfolgung wirtschaftlicher Ziele", heißt es in der Antwort weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).
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Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.
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Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.