Transparenz in der Lieferkette
UN-Nachhaltigkeitsziel zur Unternehmensverantwortung
EU-Richtlinie zur Unternehmensverantwortung (Corporate Social Responsibility (CSR),
Von der Umsetzung der sogenannten CSR-Richtlinie verspricht sich die Bundesregierung mehr Transparenz bei den Produktions- und Lieferketten von Unternehmen. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Umsetzung wird aktuell nach erfolgter Ressort-, Länder- und Verbändeanhörung durch das federführende Bundesjustizministerium überarbeitet.
Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/9367) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9277) zur Umsetzung des UN-Nachhaltigkeitszieles zur Unternehmensverantwortung hervor. Die EU-Richtlinie zur Unternehmensverantwortung (Corporate Social Responsibility (CSR), 2014/95/EU) setzt Berichtspflichten für bestimmte Unternehmen. Sie sollen jährlich zu nichtfinanziellen Aspekten wie etwa Umweltbelangen in ihrem Unternehmen Stellung nehmen.
In der Antwort verweist die Bundesregierung zudem auf ihren Einsatz für den Erlass einer EU-Verordnung zu Konfliktmineralien. Auch dadurch solle eine stärkere Lieferketten-Transparenz erreicht werden, schreibt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 30.08.16
Home & Newsletterlauf: 21.09.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.