Transparenz in der Lieferkette
UN-Nachhaltigkeitsziel zur Unternehmensverantwortung
EU-Richtlinie zur Unternehmensverantwortung (Corporate Social Responsibility (CSR),
Von der Umsetzung der sogenannten CSR-Richtlinie verspricht sich die Bundesregierung mehr Transparenz bei den Produktions- und Lieferketten von Unternehmen. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Umsetzung wird aktuell nach erfolgter Ressort-, Länder- und Verbändeanhörung durch das federführende Bundesjustizministerium überarbeitet.
Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/9367) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9277) zur Umsetzung des UN-Nachhaltigkeitszieles zur Unternehmensverantwortung hervor. Die EU-Richtlinie zur Unternehmensverantwortung (Corporate Social Responsibility (CSR), 2014/95/EU) setzt Berichtspflichten für bestimmte Unternehmen. Sie sollen jährlich zu nichtfinanziellen Aspekten wie etwa Umweltbelangen in ihrem Unternehmen Stellung nehmen.
In der Antwort verweist die Bundesregierung zudem auf ihren Einsatz für den Erlass einer EU-Verordnung zu Konfliktmineralien. Auch dadurch solle eine stärkere Lieferketten-Transparenz erreicht werden, schreibt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 30.08.16
Home & Newsletterlauf: 21.09.16
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