Tarnfirmen der Sicherheitsbehörden


Einrichtung von Tarnfirmen dienen neben der gesetzlichen Auftragserfüllung auch zum Schutz der Mitarbeiter, Operationen und nachrichtendienstlichen Methoden des BfV
Tarnfirmen des MAD dienten ausschließlich der Erhöhung der operativen Sicherheit und dem persönlichen Schutz der Mitarbeiter

(21.10.14) - Um Tarnfirmen und Tarneinrichtungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/2552) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2441). Wie die Bundesregierung darin mit Blick auf das BfV ausführt, dient die Einrichtung von Tarnfirmen oder sonstigen Einrichtungen neben der gesetzlichen Auftragserfüllung auch zum Schutz der Mitarbeiter, Operationen und nachrichtendienstlichen Methoden des Bundesamtes.

Für den BND dienen sie den Angaben zufolge zur Erfüllung des Auftrages, zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für Deutschland sind, die erforderlichen Informationen zu sammeln und auszuwerten. Tarnfirmen oder sonstige Einrichtungen würden genutzt, um den Hintergrund etwa für Beschaffungen oder Reisen zu verdecken. Dadurch würden Mitarbeiter, Operationen und Methoden der Informationsbeschaffung des BND geschützt.

Weiter heißt es in der Antwort, die Tarnfirmen des MAD dienten ausschließlich der Erhöhung der operativen Sicherheit und dem persönlichen Schutz der Mitarbeiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen