Auswirkungen der Spekulation mit Agrarrohstoffen


Linke will wissen, welche Position die Bundesregierung zur Spekulation mit Nahrungsmitteln einnimmt
Deutsche Bundesregierung setzt sich für Transparenz auf den Agrarterminmärkten ein

(14.03.12) - Die langfristige Preisentwicklung bei Agrarrohstoffen wird bestimmt durch das veränderte Konsumverhalten in Schwellenländern, die wachsende Weltbevölkerung und den Klimawandel sowie die zunehmende Nachfrage nach Biokraftstoffen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/8623) auf eine Kleine Anfrage (17/8423) der Fraktion Die Linke hervor. Darin heißt es weiter, dass zu der Frage der Auswirkung der Spekulation mit Agrarrohstoffen auf die Schwankung von Nahrungsmittelpreisen wissenschaftliche Studien zu unterschiedlichen Ergebnissen und Bewertungen kommen.

Insofern unterstütze die Bundesregierung die von den G20-Staaten beschlossenen und in der Europäischen Union derzeit laufenden Finanzmarktreformen im Hinblick auf die Agrarterminmärkte, um Fehlentwicklungen vorzubeugen, die nicht durch fundamentale Marktfaktoren begründet seien.

Mit einer Verbesserung der Transparenz auf den physischen Agrarmärkten soll deshalb starken Preisschwankungen begegnet werden. In ihrer Kleinen Anfrage wollte die Linksfraktion unter anderem wissen, welche Erkenntnisse der Bundesregierung über die Auswirkungen der Spekulation mit Agrarrohstoffen vorliegen, die über den Zweck der Preisfindung hinausgehen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

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