Zahl der Leiharbeiter 2010 gestiegen
Anteil der Leiharbeit an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen von 1,9 Prozent im Jahr 2009 auf 2,6 in Prozent in 2010 erhöht
Deutsche Bundesregierung sieht keine drastische Fehlentwicklung in Leiharbeitsverhältnissen
(16.03.11) - Die Zahl der Leiharbeiter in Deutschland ist zwischen Juni 2009 und Juni 2010 von 531.000 auf 707.000 gestiegen. Das geht aus einer Antwort der Deutschen Bundesregierung (17/4764) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/4590) hervor. Demnach habe sich der Anteil der Leiharbeit an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen von 1,9 Prozent im Jahr 2009 auf 2,6 in Prozent in 2010 erhöht. Im Juni 2008 habe die Zahl Leiharbeitsverhältnisse bei 710.000 (2,6 Prozent) gelegen.
Die Bundesregierung teilt nicht die Einschätzung der Linksfraktion, dass die Zunahme der Leiharbeit nach der Wirtschafts- und Finanzkrise eine drastische Fehlentwicklung zeige. Vielmehr unterstreiche die Entwicklung die Bedeutung der Arbeitnehmerüberlassung als arbeitsmarktpolitisches Instrument, das vor allem Arbeitslosen und Geringqualifizierten Beschäftigungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt eröffne.
Das durchschnittliche Bruttomonatsentgelt in der Arbeitnehmerüberlassung betrug laut Regierung 1.393 Euro zum Stichtag Ende 2009 – gegenüber dem Durchschnitt von 2.676 Euro bei allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).