Beitrag zur weiteren Risikovorsorge
Bundesregierung: Kernkraftbetreiber müssen für Sicherheit sorgen
Sorge, der Artikel 7d der Atomgesetz-Novelle könne zur Absenkung des Schutzniveaus führen, sei nach Ansicht der Bundesregierung unbegründet
(16.11.10) - Die Betreiber von Kernkraftwerken müssen entsprechend dem fortschreitenden Stand von Wissenschaft und Technik für entsprechende Sicherheitsvorkehrungen sorgen. Diese sollten geeignet und angemessen sein, um einen Beitrag zur weiteren Risikovorsorge zu leisten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3395) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3299).
Die Einhaltung dieser Vorschriften werde von den atomrechtlichen Genehmigungs- und Sicherheitsbehörden der Länder sichergestellt.
Die Sorge, der Artikel 7d der Atomgesetz-Novelle könne zur Absenkung des Schutzniveaus führen, ist nach Ansicht der Bundesregierung unbegründet. Auch das Klagerecht der Bürger bliebe unverändert bestehen.
Die Bundesregierung teilt zudem mit, dass das Energiekonzept den Weg in das Zeitalter der regenerativen Energien weise. Bis 2020 solle der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttoverbrauch auf 35 Prozent, bis 2030 auf 50 Prozent und bis 2050 auf 80 Prozent gesteigert werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.