Beitrag zur weiteren Risikovorsorge


Bundesregierung: Kernkraftbetreiber müssen für Sicherheit sorgen
Sorge, der Artikel 7d der Atomgesetz-Novelle könne zur Absenkung des Schutzniveaus führen, sei nach Ansicht der Bundesregierung unbegründet


(16.11.10) - Die Betreiber von Kernkraftwerken müssen entsprechend dem fortschreitenden Stand von Wissenschaft und Technik für entsprechende Sicherheitsvorkehrungen sorgen. Diese sollten geeignet und angemessen sein, um einen Beitrag zur weiteren Risikovorsorge zu leisten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3395) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3299).

Die Einhaltung dieser Vorschriften werde von den atomrechtlichen Genehmigungs- und Sicherheitsbehörden der Länder sichergestellt.

Die Sorge, der Artikel 7d der Atomgesetz-Novelle könne zur Absenkung des Schutzniveaus führen, ist nach Ansicht der Bundesregierung unbegründet. Auch das Klagerecht der Bürger bliebe unverändert bestehen.

Die Bundesregierung teilt zudem mit, dass das Energiekonzept den Weg in das Zeitalter der regenerativen Energien weise. Bis 2020 solle der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttoverbrauch auf 35 Prozent, bis 2030 auf 50 Prozent und bis 2050 auf 80 Prozent gesteigert werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Lesen Sie auch zur möglichen (realistischen) Entschädigungsregelung für Einzelpersonen im Schadensfall
Atomkraft blockiere Energiewende

Lesen Sie mehr:
Sicherheit von Atomkraftwerken
Bei nuklearen Schäden haftpflichtig


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen