Bundesarbeitsgericht: CGZP nicht tariffähig
CGZP-Urteil bringt fast 70 Millionen Euro nachträgliche Rentennachzahlungen
Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung seien erst rund 1.700 der 3.200 betroffenen Unternehmen geprüft worden
(20.09.12) - 69,3 Millionen Euro mussten Leiharbeitsfirmen, die Tarifverträge mit der CGZP (Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen) abgeschlossen hatten, bis zum 31. Juli 2012 an Rentenversicherungen nachzahlen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/10558) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10473) hervor. Das Bundesarbeitsgericht hatte der CGZP die Tariffähigkeit aberkannt. Abgeschlossene Tarifverträge mit ihr wurden somit ungültig.
Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung seien erst rund 1.700 der 3.200 betroffenen Unternehmen geprüft worden. Wie der Antwort weiter zu entnehmen ist, würden sich die Rentenansprüche der Arbeitnehmer nur erhöhen, wenn Rentenbeiträge auch tatsächlich nachträglich geleistet worden sind.
"Nach dem Sozialgesetzbuch wird aber zugunsten der Versicherten vermutet, dass bei ordnungsgemäß gemeldeten Beschäftigungszeiten Beiträge für das gemeldete Arbeitsentgelt wirksam gezahlt worden sind", heißt es zudem in der Antwort der Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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