Regierung verteidigt Inlandsspeicherung


Vorratsdatenspeicherung: Ein Verstoß gegen die EU-rechtlich gebotene Dienstleistungsfreiheit sei nicht gegeben
Die Bundesregierung verteidigt, dass sie im Gesetzentwurf darauf verzichte habe, den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft zu beziffern

(22.10.15) - Die Pflicht für Provider, im Rahmen der geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS), Verkehrsdaten auf Servern in Deutschland zu speichern, ist nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung europarechtskonform. Das geht aus einer Antwort (18/5965) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5851) hervor.

Ein Verstoß gegen die EU-rechtlich gebotene Dienstleistungsfreiheit sei nicht gegeben, da die Inlands-Speicherpflicht mit "zwingenden Erfordernissen des Allgemeinwohls" begründet werden könne, insbesondere Datensicherheit und Datenschutz. Die EU-Kommission hatte in einer Stellungnahme Kritik an dieser Einschätzung geübt.

Die Bundesregierung verteidigt in der Antwort zudem, dass sie im Gesetzentwurf (18/5088) darauf verzichte habe, den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft zu beziffern. Dieser sei unter anderem deswegen nicht bezifferbar, weil die genaue technische Ausgestaltung der Speicherpflicht noch nicht bekannt sei. Der Anforderungskatalog werde erst auf Grundlage der geplanten Gesetzesregelung von der Bundesnetzagentur erstellt, führt die Bundesregierung aus. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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