Gefährdung der Netzstabilität


Erneuerbare Energien finden nicht den Weg ins Netz
Immer mehr Windkraftanlagen müssen zeitweise abgeschaltet werden

(21.10.11) - Erneuerbare Energien werden in immer größerem Umfang nicht in das Netz eingespeist. Wie die Bundesregierung in einer Antwort (17/7016) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6897) mitteilt, lagen die nicht eingespeisten Jahresarbeitsmengen aus erneuerbaren Energien im Jahre 2009 bei etwa 74 Gigawattstunden (GWh). 2010 habe es sich um insgesamt 127 Gigawattstunden gehandelt. Damit habe die Ausfallenergie um rund 72 Prozent zugenommen, schreibt die Bundesregierung unter Berufung auf Berechnungen der Bundesnetzagentur. Betroffen waren fast ausschließlich Windenergieanlagen im Norden oder Nordosten Deutschlands.

Wie die Bundesregierung erläutert, müssen Energieerzeugungsanlagen bei einer Gefährdung der Netzstabilität vom Netz genommen werden. Die Abschaltrangfolge habe die Bundesnetzagentur festgelegt. Danach stehen System- und Sicherheitsaspekte an erster Stelle, gefolgt von Umweltgesichtspunkten. Zuletzt kommen die ökonomischen Auswirkungen.

Zur Frage nach Stromspeichermöglichkeiten heißt es in der Antwort, aus heutiger Sicht kämen für die Langzeitspeicherung nur Pumpspeicher, Druckluft (adiabatisch) und Wasserstoff in Frage. Druckluft- und Wasserstofftechnologie befänden sich jedoch im Entwicklungsstadium. "Der Bundesregierung liegen keine Prognosen vor, wann und in welchem Umfang die letztgenannten Technologien wirtschaftlich und technisch verfügbar sein könnten", heißt es. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

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