Umsetzungsdefizite bei REACH
REACH-Compliance: Bundesregierung sieht teilweise Umsetzungsprobleme bei der Chemikalienrichtlinie REACH
Aufbauphase bei der Implementierung von REACH sei nach wie vor im Gange sei
(22.05.12) - Informationspflichten von Seiten der Landesbehörden für besonders besorgniserregende Stoffe im Rahmen der europäischen Chemikalienrichtlinie REACH werden momentan nur unzureichend erfüllt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/9524) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9259) hervor, in der die Abgeordneten nach konkreten Umsetzungsdefiziten bei der REACH-Verordnung fragen. Die Verordnung regelt seit 2007 die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
In ihrer Antwort schreibt die Regierung weiter, dass die Bundesbehörden derzeit gezielt nach Lösungen suchen würden, um den betroffenen Akteuren Hilfestellungen zu leisten. Insgesamt verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf ihre bereits erfolgte Antwort (17/7162).
Darin erklärt die Regierung, dass die Aufbauphase bei der Implementierung von REACH nach wie vor im Gange sei und abschließende Aussagen über die Qualität der Umsetzung und mögliche Maßnahmen zum Abbau von Schwächen noch nicht abschließend getroffen werden könnten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.