Umsetzungsdefizite bei REACH
REACH-Compliance: Bundesregierung sieht teilweise Umsetzungsprobleme bei der Chemikalienrichtlinie REACH
Aufbauphase bei der Implementierung von REACH sei nach wie vor im Gange sei
(22.05.12) - Informationspflichten von Seiten der Landesbehörden für besonders besorgniserregende Stoffe im Rahmen der europäischen Chemikalienrichtlinie REACH werden momentan nur unzureichend erfüllt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/9524) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9259) hervor, in der die Abgeordneten nach konkreten Umsetzungsdefiziten bei der REACH-Verordnung fragen. Die Verordnung regelt seit 2007 die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
In ihrer Antwort schreibt die Regierung weiter, dass die Bundesbehörden derzeit gezielt nach Lösungen suchen würden, um den betroffenen Akteuren Hilfestellungen zu leisten. Insgesamt verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf ihre bereits erfolgte Antwort (17/7162).
Darin erklärt die Regierung, dass die Aufbauphase bei der Implementierung von REACH nach wie vor im Gange sei und abschließende Aussagen über die Qualität der Umsetzung und mögliche Maßnahmen zum Abbau von Schwächen noch nicht abschließend getroffen werden könnten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.
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