Tankstellen benötigen Gasrückführungssystem
Neue Verordnung für das Betanken von Kraftfahrzeugen und Lagern von Kraftstoffen
Verordnung betrifft vor allem kleinere Tankstellen mit einem Jahresumsatz von 100 bis 1000 Kubikmeter Ottokraftstoff
(27.01.12) - Benzindämpfe, die beim Betanken von Kraftfahrzeugen entstehen, sollen in Zukunft zurückgehalten werden. Das ist Ziel einer Verordnung der Bundesregierung (17/8321), mit der eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (2009/126/EG) über die sogenannte Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung umgesetzt werden soll. In den Mitgliedstaaten musste die Richtlinie bis 1. Januar 2012 in nationales Recht umgesetzt werden.
Für die Mehrheit der Tankstellen wurden diese Regelungen bereits mit der bestehenden Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen (21.BImSchV) vorgeschrieben. Die Verordnung betrifft vor allem kleinere Tankstellen mit einem Jahresumsatz von 100 bis 1000 Kubikmeter Ottokraftstoff. Die Mehrheit dieser Tankstellen sind bereits mit dem erforderlichen Gasrückführungssystem ausgestattet. Den verbleibenden 100 Tankstellen wurde eine Frist bis 2018 eingeräumt.
Die Verordnung sieht weiter vor, dass die Verbraucher mit Plaketten an den Zapfsäulen über die installierten Systeme informiert werden sollen. Mit der Verordnung wird außerdem die bereits bestehende Verordnung zur Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BlmSchV) um Biokraftstoffe und Rohbenzin erweitert. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.