Tankstellen benötigen Gasrückführungssystem
Neue Verordnung für das Betanken von Kraftfahrzeugen und Lagern von Kraftstoffen
Verordnung betrifft vor allem kleinere Tankstellen mit einem Jahresumsatz von 100 bis 1000 Kubikmeter Ottokraftstoff
(27.01.12) - Benzindämpfe, die beim Betanken von Kraftfahrzeugen entstehen, sollen in Zukunft zurückgehalten werden. Das ist Ziel einer Verordnung der Bundesregierung (17/8321), mit der eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (2009/126/EG) über die sogenannte Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung umgesetzt werden soll. In den Mitgliedstaaten musste die Richtlinie bis 1. Januar 2012 in nationales Recht umgesetzt werden.
Für die Mehrheit der Tankstellen wurden diese Regelungen bereits mit der bestehenden Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen (21.BImSchV) vorgeschrieben. Die Verordnung betrifft vor allem kleinere Tankstellen mit einem Jahresumsatz von 100 bis 1000 Kubikmeter Ottokraftstoff. Die Mehrheit dieser Tankstellen sind bereits mit dem erforderlichen Gasrückführungssystem ausgestattet. Den verbleibenden 100 Tankstellen wurde eine Frist bis 2018 eingeräumt.
Die Verordnung sieht weiter vor, dass die Verbraucher mit Plaketten an den Zapfsäulen über die installierten Systeme informiert werden sollen. Mit der Verordnung wird außerdem die bereits bestehende Verordnung zur Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BlmSchV) um Biokraftstoffe und Rohbenzin erweitert. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.