"Evidente Geheimhaltungsbedürftigkeit"
Regierung: Antwortpflicht bei parlamentarischen Anfragen unterliegt verfassungsrechtlichen Grenzen
Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang bringen
(28.09.12) - Nach Angaben der Deutschen Bundesregierung unterliegt ihre Antwortpflicht bei parlamentarischen Anfragen verfassungsrechtlichen Grenzen. Sie sei sich der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Frage- und Informationsrechts des Bundestages bewusst und erfülle die ihr obliegenden Informationspflichten sehr sorgfältig, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/10655) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10538).
Der Informationsanspruch des Parlaments finde jedoch insbesondere eine Grenze bei "geheimhaltungsbedürftigen Informationen, deren Bekanntwerden das Wohl des Bundes oder eines Landes (Staatswohl) gefährden kann".
Soweit Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, prüfe sie, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann, erläutert die Regierung weiter. Soweit danach eine Information nicht oder nicht öffentlich erfolgen könne, begründe sie dies nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Einzelfall "nachvollziehbar und plausibel im nichteingestuften Teil der Antwort". Eine Ausnahme vom Begründungserfordernis gelte insoweit "nur bei Fällen evidenter Geheimhaltungsbedürftigkeit". (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
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Konformitätsbewertung von Produkten
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