Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts


Finanzen: Bundesregierung will Betroffene bei Unternehmenssteueränderung einbeziehen
Pläne zur Reform der Unternehmensbesteuerung nach Vorlage von Arbeitsberichten durch das Bundesministerium der Finanzen


(30.04.12) - Die "Zwölf Punkte zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage. Die Linke stellt unter anderem fest: "Darin enthalten ist die Einführung einer Gruppenbesteuerung anstelle der bisherigen steuerlichen Organschaft, wofür zukünftige Mindereinnahmen in Höhe von rund 2 Mrd. Euro veranschlagt werden. Die Frage, wie die verschiedenen Zielsetzungen aus Koalitionsvertrag und Grünbuch, vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Facharbeitsgruppe "Verlustverrechnung und Gruppenbesteuerung", miteinander vereinbar sind, stellt sich daher umso mehr.

Bei der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts sollen die Bundesländer und Betroffene frühzeitig eingebunden werden. Dies versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9216) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8978).

Zu der in dem Maßnahmenkatalog enthaltenen Überlegung der Einführung einer Gruppenbesteuerung anstelle der bisherigen Organschaft heißt es, diese Umstellung würde im Entstehungsjahr zu Steuermindereinnahmen von 2,1 Milliarden Euro führen. Davon hätte der Bund 613 Millionen Euro zu tragen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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