Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts
Finanzen: Bundesregierung will Betroffene bei Unternehmenssteueränderung einbeziehen
Pläne zur Reform der Unternehmensbesteuerung nach Vorlage von Arbeitsberichten durch das Bundesministerium der Finanzen
(30.04.12) - Die "Zwölf Punkte zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage. Die Linke stellt unter anderem fest: "Darin enthalten ist die Einführung einer Gruppenbesteuerung anstelle der bisherigen steuerlichen Organschaft, wofür zukünftige Mindereinnahmen in Höhe von rund 2 Mrd. Euro veranschlagt werden. Die Frage, wie die verschiedenen Zielsetzungen aus Koalitionsvertrag und Grünbuch, vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Facharbeitsgruppe "Verlustverrechnung und Gruppenbesteuerung", miteinander vereinbar sind, stellt sich daher umso mehr.
Bei der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts sollen die Bundesländer und Betroffene frühzeitig eingebunden werden. Dies versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9216) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8978).
Zu der in dem Maßnahmenkatalog enthaltenen Überlegung der Einführung einer Gruppenbesteuerung anstelle der bisherigen Organschaft heißt es, diese Umstellung würde im Entstehungsjahr zu Steuermindereinnahmen von 2,1 Milliarden Euro führen. Davon hätte der Bund 613 Millionen Euro zu tragen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).
-
FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem
Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.
-
Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.
-
Provisionsverbot noch nicht absehbar
Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.