Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts
Finanzen: Bundesregierung will Betroffene bei Unternehmenssteueränderung einbeziehen
Pläne zur Reform der Unternehmensbesteuerung nach Vorlage von Arbeitsberichten durch das Bundesministerium der Finanzen
(30.04.12) - Die "Zwölf Punkte zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage. Die Linke stellt unter anderem fest: "Darin enthalten ist die Einführung einer Gruppenbesteuerung anstelle der bisherigen steuerlichen Organschaft, wofür zukünftige Mindereinnahmen in Höhe von rund 2 Mrd. Euro veranschlagt werden. Die Frage, wie die verschiedenen Zielsetzungen aus Koalitionsvertrag und Grünbuch, vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Facharbeitsgruppe "Verlustverrechnung und Gruppenbesteuerung", miteinander vereinbar sind, stellt sich daher umso mehr.
Bei der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts sollen die Bundesländer und Betroffene frühzeitig eingebunden werden. Dies versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9216) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8978).
Zu der in dem Maßnahmenkatalog enthaltenen Überlegung der Einführung einer Gruppenbesteuerung anstelle der bisherigen Organschaft heißt es, diese Umstellung würde im Entstehungsjahr zu Steuermindereinnahmen von 2,1 Milliarden Euro führen. Davon hätte der Bund 613 Millionen Euro zu tragen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).