Weniger Bürokratieaufwand der Wirtschaft
Pläne der Bundesregierung für weitere Bürokratieentlastung und Wirksamkeit bisheriger Maßnahmen
Es soll ein zweites Bürokratieentlastungsgesetz geben
Der Erfüllungsaufwand für die deutsche Wirtschaft hat sich im vergangenen Jahr um 958 Millionen Euro verringert. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9046) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8718) mit. Insgesamt 26 Vorhaben hätten zu einem Anstieg des laufenden Erfüllungsaufwands der Unternehmen um 458 Millionen Euro geführt. Dem gegenüber würden 27 Vorhaben stehen, die zu einer Entlastung um 1,415 Milliarden Euro geführt hätten.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, soll das kürzlich beschlossene Arbeitsprogramm "Bessere Rechtssetzung 2016" die bisherigen Erfolge verstärken.
Außerdem soll es ein zweites Bürokratieentlastungsgesetz geben, mit dem sich Bundestag und Bundesrat noch in diesem Jahr befassen sollen. Unter anderem sind Vereinfachungen im Steuerrecht geplant. Dabei geht es um die Frage der Anhebung des Wertes für den Sofortabzug der Anschaffungs- und Herstellungskosten von geringwertigen Wirtschaftsgütern. Außerdem könnte es eine Modernisierung der Handwerksordnung, Vereinfachungen bei der Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge und eine Anhebung des Schwellenwertes für Rechnungen über Kleinbeträge geben. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 25.07.16
Home & Newsletterlauf: 23.08.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.