Industrieemissionen im Wasserrecht


Deutsche Bundesregierung plant mehrere Rechtsverordnungen zum Wasserhaushaltsgesetz
Werden Abwasser aus Haushalten von den Überwachungspflichten ausgenommen?


(24.01.12) - Die Deutsche Bundesregierung beabsichtigt, bis Ende 2013 mehrere Rechtverordnungen zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Schutz des Wassers zu erlassen. Bis Ende dieses Jahres sollen eine Richtlinie über Industrieemissionen im Wasserrecht umgesetzt und eine Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen erlassen werden, schreibt die Regierung in einer Antwort (17/8298) auf eine Kleine Anfrage (17/8259) der Fraktion Die Linke. Bis Ende 2013 plant die Regierung zudem, eine neue Verordnung über das Einleiten von Abwässer in Gewässer zu verabschieden.

Die Frage, inwieweit Abwasser aus Haushalten von den Überwachungspflichten ausgenommen werden, muss nach Angaben der Bundesregierung noch geklärt werden. Der Bundesregierung liegen derzeit keine Gutachten vor, die die Verunreinigung des Grundwassers durch kommunale oder häusliche Abwässer dokumentieren, schreibt die Regierung weiter.

Die Fragesteller hatten u.a. vorbemerkt:
"Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz –WHG) vom Juli 2009, geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11. August 2010, enthält unter § 61 Verpflichtungen zur Selbstüberwachung des in einen Vorfluter eingeleiteten behandelten Abwassers oder des indirekt eingeleiteten Abwassers in eine Abwasseranlage. Weitere Überwachungspflichten betreffen die Überwachung des Zustands und der Funktionsfähigkeit einer Abwasseranlage, den Betrieb sowie die Art, Menge und Inhaltsstoffe des Abwassers. Die genauen Regelungen sollen nach Maßgaben von Rechtsverordnungen erfolgen." (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen