Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe


Zehn Millionen Euro Bußgelder wegen Nichtgewährung des Mindestlohns am Bau
Mindestlöhne durchsetzen, Qualität der Kontrollen verbessern

(24.04.13) - Wegen Nichtgewährung des Mindestlohns im Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe wurden im Jahre 2011 Bußgelder in Höhe von 10,91 Millionen Euro verhängt. Wie die Bundesregierung in einer Antwort (17/12834) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12622) weiter mitteilt, summierten sich die Bußgelder im Jahre 2010 auf knapp 14 Millionen Euro. Eine weitere Branche, in der in nennenswertem Umfang Bußgelder wegen Nichtgewährung des Mindestlohns festgesetzt wurden, war die Gebäudereinigung (2011: rund 748.000 Euro).

In ihren Vorbemerkungen stellen die Grünen unter anderem fest: "Beispiele zeigen, dass die Festlegung von Mindestlöhnen alleine nicht ausreicht. Auch ihre effektive Kontrolle ist erforderlich. Diese ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Die zuständigen Kontrollbehörden müssen mit den notwendigen Personalmitteln und Ressourcen ausgestattet sein, um gegen kreatives Lohndumping vorgehen zu können. Denn unter Lohndumping leiden die Beschäftigten und tariftreue Betriebe gleichermaßen." (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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