Angriffe auf Vertraulichkeit von Rechnersystemen
Durchschnittlich fünf gezielte Angriffe täglich auf Personen als Nutzer des Regierungsnetzes detektiert und abgewehrt
Spionage: Eine nachrichtendienstliche Steuerung oder zumindest Beteiligung staatlicher Stellen angesichts der ausgewählten Ziele und der angewandten Methoden in vielen Fallen wahrscheinlich
(24.05.11) - Angriffe auf die Vertraulichkeit von Rechnersystemen mittels Schadprogrammen (Malware) finden nach Erkenntnissen der Bundesregierung häufig statt. Davon seien Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Behörden und Privatpersonen gleichermaßen betroffen, schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5677) auf eine Kleine Anfragte der Fraktion Die Linke (17/5369).
Darin erkundigten sich die Abgeordneten unter anderem danach, ob Behörden anderer Regierungen jemals versucht haben, "die Kommunikation von Rechnersystemen in Deutschland oder auf den Geräten befindliche Inhalte oder Passwörter durch den Einsatz von Software auszuspähen".
Wie die Regierung in ihrer Antwort erläutert, werden nach Erkenntnissen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) "durchschnittlich fünf gezielte Angriffe täglich auf Personen als Nutzer des Regierungsnetzes detektiert und abgewehrt". Ob es sich bei den Urhebern dieser Angriffe um öffentliche Stellen handelt oder ob ein krimineller Hintergrund vorliegt, sei nicht bekannt. "Gleichwohl ist eine nachrichtendienstliche Steuerung oder zumindest Beteiligung staatlicher Stellen angesichts der ausgewählten Ziele und der angewandten Methoden in vielen Fallen wahrscheinlich", heißt es in der Vorlage weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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