Regierung prüft Nichtzahler-Tarif in der PKV


Nichtzahler-Tarif in der privaten Krankenversicherung erfordert voraussichtlich Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz
Tarif mit Kosten in Höhe von 80 bis 100 Euro soll nur eine Notfallversorgung umfassen


(25.04.12) - Die Deutsche Bundesregierung prüft, ob ein sogenannter Nichtzahler-Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) eingeführt werden soll. Diese Überlegungen stünden mit der Beobachtungspflicht der Regierung zu Folgen der Gesundheitsreform für die Versicherungsunternehmen im Zusammenhang, heißt es in der Antwort (17/9012) der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8757).

Die Abgeordneten hatten darauf verwiesen, dass nach Medienberichten ein solcher Tarif mit Kosten in Höhe von 80 bis 100 Euro geplant sei, der nur eine Notfallversorgung umfassen soll. Nach Angaben der Regierung wären für die Schaffung eines Nichtzahler-Tarifes "voraussichtlich Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz erforderlich".

Außerdem müssten möglicherweise Anpassungen im Fünften Sozialgesetzbuch vorgenommen werden. Weiter heißt es, in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei die Einführung eines Nichtzahler-Tarifs "nicht beabsichtigt". (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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