Als Arbeitgeber kein gutes Beispiel
Leiharbeitnehmer beim Bund: Prekäre Beschäftigung in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden
2012 waren beim Bund 2.092 Beschäftigte mit Leiharbeitsverhältnis
(25.04.13) - Bei den Bundesministerien sowie Bundesämtern beziehungsweise -behörden sind im vergangenen Jahr insgesamt 2.092 Beschäftigte mit einem Leiharbeitsverhältnis eingesetzt worden. Davon wurden 23 oder rund 1,1 Prozent in ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis zum Bund übernommen, wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/12248) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12043) hervorgeht. Danach wurde der Großteil der Leiharbeitnehmer in den Wehrbereichsverwaltungen Süd, West und Nord mit insgesamt 1.289 Personen sowie beim Bundeswehrkrankenhaus Ulm mit 256 Personen beschäftigt.
In 1.667 Fällen wurden die beschäftigten Leiharbeitnehmer laut Regierung als Küchenfach- und Küchenhilfskräfte oder Kantinenkräfte eingesetzt. Die Beschäftigungsdauer der beim Bund eingesetzten Leiharbeitnehmer betrug den Angaben zufolge 2012 im Durchschnitt weniger als 1,5 Monate. Dies zugrunde gelegt, lag ihr Anteil zu den Bundesbeschäftigten laut Vorlage im vergangenen Jahr durchschnittlich unter 0,1 Prozent.
"Für das Ziel 'Gute Arbeit' sollte der Bund als öffentlicher Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen, statt prekäre Beschäftigung zu fördern", kritisiert die Linke in ihren Vorbemerkungen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).